Allegemeine Geschäftsbedingungen

Für Nachweis oder Vermittlung zahlt der Empfänger des Angebotes unbeschadet einer Maklerprovision der Gegenseite bei Erwerb eines Objektes durch Ihn, seinem Ehepartner bzw. Lebensgefährten oder einem Verwandten die ausgewiesene Maklerprovision vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden an Voigt Immobilien.

Das Maklerhonorar ist bei Abschluss des Vertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung fällig.

Der Empfänger ist verpflichte, alle Angebote, Mitteilungen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung von Immobilien Voigt gestattet.
Wenn im Falle unbefugte Weitergabe des Maklerangebotes ein Kaufvertrag zwischen Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer zustande kommt, hat der Auftraggeber diejenige Provision zu bezahlen, die er im Falle des eigenen Erwerbers hätte zahlen müssen.

Hinsichtlich des Objektes ist Voigt Immobilien auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen.
Insoweit beruhen sämtliche Informationen auf den ungeprüften Auskünfte von Dritten.
Eventuelle Berechnungen verstehen sich als unverbindliche Beispiele. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.

Darüber hinaus kann Voigt Immobilien für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner haften.

Die Angebote von Voigt Immobilien sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt vorbehalten.
Voigt Immobilien nimmt keine Vermögensgegenstände entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer dienen.